Zum Hauptinhalt springen Gesetzlich vorgeschrieben (HinSchG) für Unternehmen ab 50 Beschäftigten

Hinweisgeberrecht in Luxemburg #

Luxemburg hat die EU-Richtlinie 2019/1937 mit der Loi du 16 mai 2023 zum Schutz hinweisgebender Personen umgesetzt. Luxemburg wurde vom Gerichtshof der EU im März 2025 mit 375.000 € wegen verspäteter Umsetzung sanktioniert.

Gesetz #

Loi du 16 mai 2023 zum Schutz hinweisgebender Personen. Der sachliche Anwendungsbereich wurde auf das gesamte nationale Recht ausgeweitet — eine der weitreichendsten Umsetzungen in der EU.

Anwendungsbereich #

Private Arbeitgeber ab 50 Beschäftigten sowie der öffentliche Sektor. Fristen: unmittelbare Pflicht für Einheiten ab 250 Beschäftigten (21. Mai 2023), bis 17. Dezember 2023 für 50–249.

Sanktionen #

Das Fehlen eines internen Meldekanals wird mit einer Verwaltungsgeldstrafe von 1.500 bis 250.000 € geahndet, im Wiederholungsfall innerhalb von 5 Jahren verdoppelt (bis 500.000 €) — dieselbe Spanne gilt für die Behinderung einer Meldung, den Bruch der Vertraulichkeit oder die Weigerung, einen Verstoß zu beheben. Repressalien werden mit 1.250 bis 25.000 € geahndet. Wissentlich falsche Meldungen sind eine Straftat (8 Tage bis 3 Monate Haft + 1.500 bis 50.000 €). Das Office des signalements (OSIG), seit 1. September 2023 tätig, verhängt die Geldstrafen; die ITM ermittelt und übermittelt die Fälle. Der Vollzug ist auf Nachbesserung ausgerichtet, und bislang ist keine Sanktion gegen ein Unternehmen dokumentiert. Quelle: ITM — amendes

EuGH-Sanktion #

Luxemburg wurde vom Gerichtshof der EU im März 2025 mit 375.000 € wegen verspäteter Umsetzung belastet.

Weiterführendes #


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