Zum Hauptinhalt springen Gesetzlich vorgeschrieben (HinSchG) für Unternehmen ab 50 Beschäftigten

Der interne Meldekanal, den das Hinweisgeberschutzgesetz vorschreibt

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Beschäftigungsgeber mit mindestens 50 Beschäftigten zum Betrieb einer sicheren internen Meldestelle. Verstöße werden mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet.

Unseren aktiven Meldekanal ansehen

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom 31. Mai 2023, BGBl. 2023 I Nr. 140 — Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. ABl. L 305 vom 26.11.2019, S. 17–56.
EthicsPortal-Fallliste neben dem mobilen Meldeportal für Beschäftigte

Ohne Meldekanal sind Sie angreifbar

Eine beschäftigte Person wird Zeugin von Betrug und hat keinen internen Meldeweg. Sie wendet sich an eine Aufsichtsbehörde, an Medien oder an eine Anwaltskanzlei. Das Ergebnis: ein Verstoß gegen das Hinweisgeberschutzgesetz, eine PR-Krise und keine Nachweise, dass Ihr Unternehmen die Richtlinie ernst genommen hat. Ein interner Meldekanal ist keine Formalität — er ist Ihr Frühwarnsystem, bevor Probleme Sie erreichen.

Bußgelder nach Ländern ansehen

So funktioniert es

  1. Konfigurationsoberfläche des Portals

    Schritt 1: Portal konfigurieren

    Organisationskonto einrichten, Begrüßungstext, Meldekategorien und Logo des Portals konfigurieren. Keine technische Einrichtung erforderlich.

  2. Portal-Link und QR-Code teilen

    Schritt 2: Link teilen

    Geben Sie Ihren Beschäftigten den Portal-Link oder QR-Code. Meldungen können anonym aus jedem Browser abgegeben werden — ohne App, ohne Konto.

  3. Fallverwaltung und sichere Kommunikation

    Schritt 3: Meldungen sicher bearbeiten

    Wenn eine Meldung eingeht, kommunizieren Sie verschlüsselt mit der hinweisgebenden Person, behalten Sie die 7-Tage- und 3-Monats-Fristen im Blick und exportieren Sie vollständige Fallakten für Audit und Aufsicht.

Entwickelt für die EU-Compliance

Die Fragen, die Rechts- und Compliance-Abteilungen stellen, bevor sie einen Meldekanal freigeben, klar beantwortet.

Nachweise für Audit und Aufsicht

Vier Compliance-Dokumente direkt aus dem Portal — bereit für Rechtsabteilung, Compliance oder Aufsichtsbehörde.

  • Compliance-Bericht

    Checkliste zur Richtlinie 2019/1937, SLA-Kennzahlen, Datenschutzmaßnahmen und Zusammenfassung des Audit-Protokolls — ohne Offenlegung sensibler Meldungsinhalte.

  • Compliance-Zertifikat

    Teilbarer Nachweis, dass Ihre Organisation einen internen Meldekanal gemäß HinSchG und EU-Richtlinie 2019/1937 betreibt.

  • Hinweisgeber-Richtlinie

    Sofort einsetzbare interne Richtlinie, die Ihre Organisation veröffentlichen und an Beschäftigte kommunizieren kann.

  • Datenschutzhinweise

    DSGVO-Informationspflichten nach Art. 13/14, die hinweisgebenden Personen vor der Meldung angezeigt werden — vorausgefüllt mit den Verantwortlichen-Daten Ihrer Organisation.

Bewusste Infrastrukturentscheidung

Keine KI auf Meldungsinhalten.

EthicsPortal übermittelt Meldungsinhalte, Identität hinweisgebender Personen und fallbezogene Nachrichten an kein großes Sprachmodell und an keinen KI-Inferenzanbieter. Keine KI-Kategorisierung, -Zusammenfassung oder -Übersetzung. Kein KI-Anbieter auf der Unterauftragsverarbeiter-Liste nach Art. 28 DSGVO. Ein deterministisches Audit-Protokoll erfasst Akteur und Aktion --- keine probabilistische Vermutung.

Verpflichtung lesen →

Preise

Ein Tarif. Alles, was das HinSchG verlangt.

500/Jahr

Zzgl. MwSt.

Unbegrenzte Meldungen, benannte Fallbearbeiter und Datei-Uploads.